Vom Zeitmass helvetischer Politik

Anlässlich der Frankfurter Buchmesse, im Herbst 2008 ist bei uns erschienen:

von von Alfred Wyser “Vom Zeitmass helvetischer Politik”

Textprobe (Einleitung):

Es lässt sich nicht leugnen: die Tempi politischer Veränderungen in der Schweiz variieren zwischen ‹andante› und ‹lento› und präsentiert werden sie, sollen sie möglich werden, ‹grave›, also ‹ernst› und ‹getragen›. Der tiefste Grund dafür ist wohl die Wesensart der Schweizer, vor allem, der alemannischen. Sie sind, wie man ihnen nachsagt, in ihren Entscheidungen weit mehr auf Sicherheit bedacht als etwa gar unbedacht, und wie ihre Rede, verglichen mit der Sprechkadenz im übrigen deutschen Sprachraum, gemächlich fliesst, so macht sich keiner beliebt, der ‹schnell fertig mit dem Wort› ist, schon gar nicht in der Politik.
Dieser Wesensart entsprechend haben die Schweizer von jeher ihre politischen Institutionen geschaffen, ihre höchsteigenen Formen der Demokratie, in der alten Eidgenossenschaft Landsgemeinde und Tagsatzung und Schiedsgericht für die friedliche Beilegung der häufigen Misshelligkeiten zwischen den Ständen, im Bundesstaat Zweikammersystem, Initiative und Referendum.
Die Staatsform, in der sich diese Institutionen entwickeln und erhalten konnten, musste föderativ sein, ein Staatenbund oder ein Bundesstaat. Aber die föderale Form des Zusammenschlusses der Orte in der alten wie der Kantone in der neuen Eidgenossenschaft entspricht nun ihrerseits kaum ‹schweizerischer Wesensart›, wohl aber positiver Erfahrung in einem politischen Umfeld, in dem zentralistische ‹Vorbilder› oder ‹Konkurrenten› zu Beginn der Bündnisbildung fehlten oder später ohne Aussicht gewesen wären.
Die föderative Staatsform erfordert nun aber ihrer Natur nach für politische Veränderungen mehr Zeit als die zentralistische. So wird einsichtig, dass föderale Staatsform und das Zeitmass helvetischer Politik einander durchaus entsprechen, ja sich, soll politisches Wollen gelingen, sogar gegenseitig bedingen. Und wenn die Bundesglieder, die foederati, zur Einstimmigkeit zusammenfinden oder zusammengeführt werden müssen, damit der Bund als Ganzes zum Handeln gelangen kann, steht fest, dass bis zur Reife des Bundes-, später des Volksentscheides, die Glieder das Zeitmass der Politik bestimmen. Die alte Eidgenossenschaft zerbrach schliesslich an diesem unbedingten Föderalismus, der für die Rechtsgültigkeit und ‹Allgemeinverbindlichkeit› eines Tagsatzungsbeschlusses Einstimmigkeit verlangte. Im Mai 1847 wurde mit dem liberalen Wahlsieg in St. Gallen die zwölfte Standesstimme zugunsten des Bundesstaates und damit des Mehrheitsprinzips in der Tagsatzung erreicht.
Die politischen Probleme, deren Gewicht für die zeitbedingte und zeitgemässe Entwicklung des Bundesstaates schliesslich den Entscheid von Volk und Ständen erforderte, verlangen immer auch einen Entscheid für ein Mehr oder Weniger Föderalismus oder Zentralismus. Es ist zumeist der Weg zu eben diesem Entscheid, der das Zeitmass für die Lösung der Probleme bestimmt.
An sechs Beispielen bundesstaatlicher Politik sei im Folgenden Weg und Zeitmass ihrer Verwirklichung in chronologischer Folge dargelegt, den beiden Verfassungswerken von 1848 und 1874, der AHV, der ‹Bildungsverfassung› von 2006, dem Frauenstimmrecht und dem Bau der Nationalstrassen.

Den Schöpfern des Bundesstaates hatte die Staatsklugheit verboten, das politische Gewicht seiner Glieder so zu mindern, dass sie von der letztlich entscheidenden Macht zu politischer Ohnmacht verurteilt wurden. Im Gegenteil, mit ihrer Vertretung im Ständerat und dem notwendigen Ständemehr für Verfassungsänderungen behielten sie eine klare Mitentscheidungsgewalt bis auf den heutigen Tag, eine bremsende zumeist, gelegentlich auch eine fördernde.
Die Wesensart der Schweizer und die institutionelle Realität ihres Bundesstaates begründen, dass auf der Suche nach eidgenössischen Fehlentscheiden, die voreilig und zum Schaden von Volk und Staatswesen getroffen worden wären, auch akribischer Forscherfleiss schwerlich fündig würde, zur guten Zeit nicht Entschiedenes, lange Verzögertes oder vielleicht ganz und gar Versäumtes hingegen, solche Kapitel bietet die Geschichte der alten wie der neuen Eidgenossenschaft zu allen Zeiten. Waren die Folgen jeweils schmerzlich, aber doch verkraftbar, verhängnisvoll oder doch zu korrigieren? Das Urteil fällt die Geschichte selber – früher oder später, wohl- oder übelwollend, je länger vom Geschehnis weg wohl meist gerechter.

Vom Zeitmass helvetischer Politik
Essays
von von Alfred Wyser

Verlag Universal Frame
Oktober 2008
Broschiert
88 Seiten
Grösse: 20.2 x 12.4 x 1 cm
ISBN 978-3952298183
Euro 17.80 (D)

Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten: Vom Zeitmass helvetischer Politik

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